Wichtiger Hinweis zu Ihrer ePA

Sie möchten wissen, was in Ihre elektronische Patientenakte kommt? Diese Daten stellt unsere Praxis ein.

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

Sie haben eine elektronische Patientenakte. Dann stellen wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) ein. Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden.

Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen. Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Ihr Praxisteam

Häufige Fragen zur ePA

Wie bekomme ich eine ePA?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine ePA von ihrer Krankenkasse. Sie können diese über die App Ihrer Krankenkasse auf Ihrem Smartphone verwalten. Falls Sie kein Smartphone nutzen möchten, können Sie die Verwaltung direkt in der Arztpraxis vornehmen lassen.

Künftig wird die ePA allen gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet („ePA für alle"). Wer dies nicht möchte, kann widersprechen.

Brauche ich ein Smartphone?

Nein. Patienten ohne Smartphone können ihre ePA vor Ort in der Praxis mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) freigeben und verwalten lassen. Viele Krankenkassen bieten außerdem eine Verwaltung über den PC an.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Die Daten der ePA werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern Ende-zu-Ende verschlüsselt auf speziell gesicherten Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur in Deutschland. Die eGK dient als Schlüssel für den Zugriff.

Wer entscheidet, was in die ePA kommt?

Sie als Patient haben die Datenhoheit. Informationen dürfen nur mit Ihrem Einverständnis gespeichert oder gelöscht werden.

Wer informiert mich über die ePA?

Die gesetzliche Pflicht zur Information liegt zunächst bei den Krankenkassen. Wir als Ärzte informieren Sie zusätzlich über Ihren Anspruch auf Nutzung der ePA im Behandlungskontext – insbesondere darüber, dass wir auf Wunsch Daten aus aktuellen Behandlungen einstellen.

Bei Fragen rund um Ihre ePA hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter: www.gematik.de/versicherte/epa-app

Pflichtinformationen gemäß Gesetz

Als niedergelassene kassenärztliche Hausärzte sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über die ePA zu informieren und auf Wunsch Behandlungsdaten einzustellen.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der ePA sowie zur Telematikinfrastruktur finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Den vollständigen Aushang finden Sie auch in unserer Praxis.